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Gast










BeitragVerfasst: Sa 26 Mai, 2007 06:59  Titel:  Keine Punkte mehr für offenen Auspuff, Ordnungswidrigkeit 25 Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Moin zusammen,

bekannter hat heute in ner Zeitung gelesen:

Seit 01.03.2007 darf die Polizei keine Auspuffe mehr beschlagnahmen, die keine ABE haben oder zu laut sind. Weiterhin darf sie in dem Fall auch keine Motorräder mehr stillegen oder beschlagnahmen.
Es liegt lediglich eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 25 Euro vor.

Früher 50 Euro und drei Punkte, heute durch Änderung der FZV Paragraf 18 nur noch die Ordnungswidrigkeit.

Eine Sicherstellung oder Beschlagnahme widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, von einem lauten Auspuff geht keine Gefahr aus.


  
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Stally
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Anmeldungsdatum: 25.03.2007
Beiträge: 3452
Wohnort: JL



Motorrad: DesmoDue
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BeitragVerfasst: Sa 26 Mai, 2007 08:10  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

War das nicht trotzdem irgendwie weiterhin Auslegungssache des kontrollierenden Beamten ? Muß mal recherchieren, wo ich das gelesen habe...

_________________
So long!
Stally

Es macht mehr Spass, ein kleines leichtes Bike schnell
als ein BigBike relativ langsam zu fahren.

Widder Geschlecht:Männlich Hahn OfflinePersönliche Galerie von Stally Benutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen
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Zwöörni
Asphaltcowboy
Asphaltcowboy


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Anmeldungsdatum: 22.04.2007
Beiträge: 532
Wohnort: Großmühlingen

2005 Honda CBR 600 RR PC 37

Motorrad: Honda CBR 600 RR
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BeitragVerfasst: Sa 26 Mai, 2007 09:46  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Das hört sich aber zumin schon mal nich schlecht an!!!

_________________
Greetz Tobias

www.racerteam-sbk.de


Stier Geschlecht:Männlich Pferd OfflinePersönliche Galerie von Zwöörni Benutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail sendenICQ-Nummer
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Maiky72
Bestzeitenfahrer
Bestzeitenfahrer


Alter: 13
Anmeldungsdatum: 25.03.2007
Beiträge: 6779
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1998 Kawasaki ZX7R

Motorrad: "Dicke"
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BeitragVerfasst: Sa 26 Mai, 2007 10:23  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

yepp da gibbet sogar nen Paragraphen für.....und nen schreiben was mann sich irgendwo runterladen konnte!!! ...muss da nochmal bei nija-forum schauen.....da gabs das mal!!!!

_________________
~ TRT ~ Trottel-Racing-Team ~

.....R.I.P. #58 "SuperSic"


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....gruß Maiky Wink

Widder Geschlecht:Männlich Katze OfflinePersönliche Galerie von Maiky72 Benutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail sendenMSN MessengerICQ-Nummer
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banditfighter
Gast









BeitragVerfasst: Sa 26 Mai, 2007 11:06  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Mädels, bleibt ganz logggger.

Richtig ist das der Paragraph wegfallen ist.

Das heißt also das es zwar kein Erlöschen der BE in dem Sinn mehr gibt. Bedeutet also, stimmt was ned mit den Teilen am Fzg nicht, kostet das 25 Euro...... freu freu..nein leider nicht..

Da gibts dann ne andere Vorschrift die besagt, besteht eine konkrete Gefahr, oder auch eine abstrakte( was aber nicht so einfach ist, da auslegungssache) dann tritt diese Vorschrift in Kraft, kostet dann 50 Euro und 3 Punkte.Die Gefahr muss aber genau begründet werden sonst hält es bei einem Einspruch nicht stand.

Ursache ist die genannte FZV, Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung, die zT die STVZO ersetzt. In der neuen FZV gibt es momentan noch keinen Tatbestand für das Erlöschen der Betriebserlaubnis! Das heißt, man kann momentan nur zwei Tatbestände vorwerfen:

1. Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug --> 25,- Euro

2. Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt --> 50 Euro, 3 Punkte

Der 2. Punkt greift also die Fälle auf, in denen zB durch Umbauten Gefahren für Verkehrsteilnehmer zu erwarten sind.


Was bedeutet das?Es hat sich im Grunde nichts geändert.

Das Kind hat einen anderen Namen und sonst nichts..


Oder glaubt Ihr ernsthaft der Staat erleichtert uns das leben.....


  
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Bladerunner
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BeitragVerfasst: Sa 26 Mai, 2007 11:11  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

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MAMAPLAZDA Very Happy !!! Gruß Eric

Schütze Geschlecht:Männlich Büffel OfflinePersönliche Galerie von Bladerunner Benutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
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banditfighter
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BeitragVerfasst: Sa 26 Mai, 2007 11:12  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Achja, ma nebenbei. In Berlin wurde z.B. schon ein Ersatztatbestand eingeführt hat. Demnach soll dort das Erlöschen der BE wieder mit 50 Euro + 3 Punkten zu ahnden sein!

Die Sicherstellung / Beschlagnahme eines Endtopfes als Beweismittel (gem. § 94 StPO i.V.m. § 46 OwiG) im Ordnungswidrigkeitenverfahren ist immer noch möglich!
Allerdings muss die Verhältnismäßigkeit nun noch stärker Beachtung finden, da es sich nun nur noch um ein Verwarnungsgeld und nicht mehr um ein Bußgeld handelt, die Ordnungswidrigkeit somit geringfügiger ist.
Das Problem ist, dass die Polizei bei einem Gerichtsverfahren in der Beweispflicht ist. Und ohne Gutachten eines Sachverständigen steht man in der Regel dumm da. Auch wenn der Betroffene die Owi vor Ort einräumt, kann er dieses vor Gericht abstreiten bzw. widerrufen.


  
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GP-Chris
Schattenparker
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BeitragVerfasst: Sa 26 Mai, 2007 12:36  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Wenn ich das hier so richtig lese dürfte das dann aber für mich heißen wenn ich meinen DB-Absorber herausnehme und angehalten werde bezahle ich 25 € und bekomme keine Punkte. Wenn ich den DB-Absorber dabei habe kann ich ihn ja wieder einsetzen und weiter fahren . Oder Question

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banditfighter
Gast









BeitragVerfasst: Sa 26 Mai, 2007 13:44  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Ja und nein, wenn der Ordnungshüter davon ausgeht das eine Gefahr von deinem zu lauten Auspuff ausgeht kanns dich auch wieder Punkte kosten, ggf kann Deine Auspuffanlage beschlagnahmt werden. Baust du den DB Killer wieder ein kann dir Vorsatz nachgewiesen werden, dann wirds noch teurer.


  
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Bladerunner
Haudegen
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BeitragVerfasst: Sa 26 Mai, 2007 17:42  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

was für gefahren gehen denn von nem lautem auspuff aus????

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Schütze Geschlecht:Männlich Büffel OfflinePersönliche Galerie von Bladerunner Benutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
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BeitragVerfasst: Sa 26 Mai, 2007 17:44  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

psychische störungen durch aufregerei der anwohner, weil der auspuff unerträglich laut ist und die ruhe stört Wink

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Fische Geschlecht:Männlich Büffel OfflinePersönliche Galerie von Jacki Benutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen
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banditfighter
Gast









BeitragVerfasst: Sa 26 Mai, 2007 18:45  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Bladerunner hat folgendes geschrieben:
was für gefahren gehen denn von nem lautem auspuff aus????


Da greift dann die Sache mit der abstrakten Gefahr. Kann z.b. so aussehen:

"Ja wissen sie Herr Wachtmeister als das Mopped neben mir Gas gegeben hat bin ich so erschrocken und hab mein Auto verrissen.."

Dass kann ne Begründung sein, besser gesagt war es schon. Diese Antwort bekam nen Kumpel von mir letztens. Hatte aber Glück er druft noch weiterfahren und hat nur Punkte und Bussgeld bekommen


  
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BeitragVerfasst: So 27 Mai, 2007 13:37  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hatten wir das Thema nicht schon? Hier war doch irgendwo ein Fred der sich auf das Fighterforum bezog. Dort kam dann heraus das es uns nichts bringt bezüglich Racinganlagen oder Anlagen ohne ABE.

http://www.biker-md.de/viewtopic.php?t=182


  
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