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ZZR1300
Fahrschüler


Alter: 49
Anmeldungsdatum: 02.09.2007
Beiträge: 29
Wohnort: Biederitz
Motorrad: ZZR1300

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Unterscheiden musst Du hier ersteinmal, dass es sich um eine Beschlagnahmung handelt und keine Sicherstellung.
Hier ein kleiner Auszug:
Nach §§ 94 ff. StPO bzw. § 46 OWiG i. V. m. §§ 94 ff. StPO sind Fahrzeuge, die als Beweismittel für die Untersuchung in einem Straf- oder Bußgeldverfahren von Bedeutung sein können, in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen. Eine Sicherstellung kommt ferner in Betracht, wenn dringende Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass die Voraussetzungen für den Verfall oder die Einziehung vorliegen (§ 111 b StPO). Eine Beschlagnahme darf nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und die hierzu besonders ermächtigten Polizeibeamten (§ 152 GVG) angeordnet werden (§§ 98 Abs. 1, 111 e Abs. 1 StPO). Die Verfolgungsbehörde im Bußgeldverfahren hat grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Straftaten. Die Polizei ist bei Verkehrsordnungswidrigkeiten (§§ 24, 24 a StVG) Verfolgungsbehörde, bis sie die Sache an die Staatsanwaltschaft oder Kreisordnungsbehörde abgegeben hat. Sie kann daher bis zu diesem Zeitpunkt die Sicherstellung und bei Gefahr im Verzug die Beschlagnahme des Fahrzeuges anordnen.
Auf die Rechte und Pflichten der Polizei gemäß § 53 OWiG wird hingewiesen.
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 Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von ZZR1300, So 24 Feb, 2008 19:27 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung. |
cbr-schwedy
Haudegen


Alter: 31
Anmeldungsdatum: 25.03.2007
Beiträge: 5031
Wohnort: Süd-Schweden
Motorrad: CBR

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| naja habe mir mal den ganzen beitrag durch gelesen ....ich sag dazu nur kopfkratz!
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_________________ Spruch des Tages:
Im Leben kommt es darauf an, Hammer oder Amboss zu sein - aber niemals das Material dazwischen.
Schwedy (steffen)
Wir sind so gerne in der freien Natur, weil diese keine Meinung über uns hat.
Friedrich Nietzsche
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kontrast
Schattenparker


Alter: 13
Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 703
Motorrad: yamaha

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wenn ich seine wortwahl so betrachte kann ich mir gut vorstellen wie er sich bei der kontrolle benommen hat... so wie es in den wald reinschallt so schallt es auch wieder raus....
bin selbst immer ohne killer gefahren und wurde öfters kontroliert. bin aber stets freundlich geblieben ansatt nach dem moto "ich hab mal irgendwo gelesen, ihr könnt mir nix wegen dem auspuff" denn obermacker raushängen zu lassen.
und an der alten cbr wär deutlich mehr als nur der db-killer ein problem gewurden
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_________________ mfg ronny
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