| Autor |
Nachricht |
Henk
Speichenputzer


Alter: 35
Anmeldungsdatum: 01.05.2007
Beiträge: 148
1999 Kawasaki ZX-9R Ninja

Motorrad: Kawasaki ZX9R

|
|
Hallo zusammen,
ich weiß nicht, ob diese Frage schon einmal hier im Forum gestellt wurde, jedenfalls habe ich nichts dazu gefunden.
Leider hatte es mich vor kurzem erwischt und hatte einen Unfall. Dabei ist beim Bike das Vorderteil und viel Plaste kaputt gegangen. Da ich im Moment knapp bei Kasse bin, kann ich nicht gleich mein Bike wieder aufbauen und muss es langsam durchführen. Daher meine Frage:
Ich habe mir gedacht, mein Bike vorrübergehend abzumelden bzw. still zu legen. Somit würde ich Geld sparen. Ist das sinnvoll? Hat jemand Erfahrungen? Worauf muss ich achten? Reicht es, wenn ich zur Anmeldestelle gehe und dort das Bike stilllege? Kann ich später das Bike einfach wieder anmelden, oder muss ich dann zum TÜV? Fragen über Fragen...
Gruß,
Henk
|
|
|
|
_________________ no risk, no fun.
War ein schöner Spruch, doch die Person habe ich nun gefunden. Da muss ich mir mal eine neue Signatur ausdenken.
Sozia bis 175cm und 60kg als lebensverlängernde Maßnahme gesucht
(geringe Abweichungen werden toleriert)
Stefan
|
|
 |
      |
 Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Henk, Mo 02 Jun, 2008 10:10 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung. |
Scotty
Schrauberlehrling


Alter: 35
Anmeldungsdatum: 16.04.2008
Beiträge: 1391
2004 Suzuki GSX-R 1000 Turbo
Motorrad: GSXR 1000 K4

|
|
Du kannst Dein Mopped vorrübergehend stillegen lassen! Ob sich das lohnt, lieght wohl daran, was Du 1. an Unterhalt (Versicherung) bezahlst und 2. wie lange der Wiederaufbau dauert! Das solltest Du dann für Dich selbst entscheiden!
Ansonsten gibts nix groß zu beachten. Stillegungen können meines Wissens auch in den Bürgerbüros durchgeführt werden!
Zum TÜV musst Du nur, wenn Deine HU zum Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme abgelaufen ist! Dann hast Du aber das Problem, daß Du ohne rote oder gelbe Nummer schlecht zum Prüfer kommst! Oder Du hast nen Anhänger oder einen netten "Hausprüfer"!
|
|
|
|
_________________
|
|
 |
    |
 Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Scotty, Mo 02 Jun, 2008 10:28 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung. |
M13
Handbuchleser


Alter: 41
Anmeldungsdatum: 31.05.2007
Beiträge: 249
Wohnort: Schönebeck
2006 Yamaha FZ6 N
Motorrad: Yamaha FZ6 N

|
|
Du mußt dabei aber unterscheiden zwischen stillegen und (endgültig) abmelden. Stillegen geht max. für ein halbes Jahr (m. W. n.), danach müsstest du eine komplett neue Zulassungsprozedur durchführen inkl. neuem KZ und so Kram. Wenn du stillegst, kannst du dein KZ behalten und damit dann zum TÜV fahren (auch ohne gültigen TÜV). Diese eine Fahrt ist dann erlaubt.
Korrigiert mich ggf.
|
|
|
|
_________________
Grüße vom Mirko (M13)
Ich möchte schlafend sterben wie mein Opa ........ nicht schreiend wie sein Beifahrer.
|
|
 |
    |
 Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von M13, Mo 02 Jun, 2008 11:28 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung. |
Gockel
Warmfahrer


Alter: 58
Anmeldungsdatum: 30.03.2007
Beiträge: 285
Wohnort: Magdeburg, die große Stadt am großen Strom

Motorrad: Ducati Monster / KTM 620 LC4 / Yamaha Neos

|
|
Es gibt nur noch diese 2 Arten der Stillegung.
Die vorübergehende Stillegung gilt 7 Jahre, danach ist dann eine Vollabnahme erforderlich. Innerhalb der 7 Jahre kannst Du dein Mopped jederzeit wieder zulassen, wenn Du Tüv gemacht hast. Wenn der alte Tüv noch gilt ( wie lange, weiß ich nicht ), kannst Du das Gerät wieder anmelden. Ansonsten ist frischer Tüv fällig, der dann aber zum aktuellen Datum geschrieben wird. Sonst ist es ja bei Tüv-Überschreitung so, daß das Datum der regulären Prüfung gesiegelt wird.
Also keine Gefahr! In 7 Jahren wirst Du es wohl schaffen
|
|
|
|
_________________ Interpunktion rettet Leben!
"Komm wir essen, Oma"
"Komm, wir essen Oma"
Ducati: Wenn nix rasselt und klappert, dann kaputt!
|
|
 |
    |
 Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Gockel, Mo 02 Jun, 2008 12:03 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung. |
Scotty
Schrauberlehrling


Alter: 35
Anmeldungsdatum: 16.04.2008
Beiträge: 1391
2004 Suzuki GSX-R 1000 Turbo
Motorrad: GSXR 1000 K4

|
|
| M13 hat folgendes geschrieben:
|
Du mußt dabei aber unterscheiden zwischen stillegen und (endgültig) abmelden. Stillegen geht max. für ein halbes Jahr (m. W. n.), danach müsstest du eine komplett neue Zulassungsprozedur durchführen inkl. neuem KZ und so Kram. Wenn du stillegst, kannst du dein KZ behalten und damit dann zum TÜV fahren (auch ohne gültigen TÜV). Diese eine Fahrt ist dann erlaubt.
Korrigiert mich ggf.
|
Ohne gültigen TÜV fahren? Korrigiert mich bitte, falls ich falsch liege,aber das sollte noch immer nicht erlaubt sein!
An dieser Stelle muss ich meinen Beitrag mal editieren und sorge für noch mehr Verwirrung!
Doppelkarte
Die Doppelkarte ist die nach § 29a StVZO vorgeschriebene Form der Versicherungsbestätigung, die den Nachweis bildet, dass für den Kraftfahrzeughalter die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung besteht. Ohne diese Versicherungsbestätigung erfolgt bei der Zulassungsstelle keine Zulassung. Soweit zwischen Autoversicherer und Versicherungsnehmer nichts anderes vereinbart ist, gilt die Aushändigung dieser zur behördlichen Zulassung notwendigen Versicherungsbestätigung für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung als Zusage einer vorläufigen Deckung, vgl. § 1 Abs. 3 AKB Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung). Durch diese vorläufige Deckungszusage erhält der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz vom Zeitpunkt der behördlichen Zulassung bis zu dem Zeitpunkt, an dem er die Versicherungsprämie gezahlt hat. In der Regel besteht auch für die Fahrt zur Zulassungsstelle sowie für Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, sowie für Fahrten zur Hauptuntersuchung, Bremssonder- oder Abgasuntersuchung vorläufiger Versicherungsschutz.
Achtung:
Um für diese Fahrten versichert zu sein, darf der Hinweis: "Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO" auf der Doppelkarte nicht durchgestrichen sein. In der Vollkaskoversicherung muss der vorläufige Versicherungsschutz extra vereinbart werden, da er dort nicht automatisch gilt.
Aus reiner Neugier hab ich dann mal beim Straßenverkehrsamt des Salzlandkreises angerufen. Dort sagte man mir,daß ich 2 "Doppelkarten" benötigen würde! Einmal für ein Kurzzeitkennzeichen (um zur HU zu kommen) und einmal als die reguläre Versicherungsbestätigung. Konnte ich nicht ganz nachvollziehen. Vermutlich war das darauf bezogen,daß die Kennzeichen nicht mehr sehr lange reserviert bleiben und bereits anderweitig vergeben wurden! Auf der Versicherungsbestätigung steht ja auch drauf(oder sollte zumindest) "Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen "! Es steht jedoch nicht darauf,daß es für Fahrten OHNE Kennzeichen gilt!
Daher mein Tip: Schau erstmal,wie lange Du für Deine Rep. brauchst! Und dann sprich mit Deinem Versicherer und sicherheitshalber mit der für Dich zuständigen Zulassungsstelle! Die Strafen für ein Vergehen, können ganz schnell richtig bitter werden!
Fahren ohne Zulassung, Ordnungswidrigkeit:
50 EUR, 3 Punkte
ABER:
Gebrauch unversicherter Kraftfahrzeuge
Straftat Gelbuße oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr 6 Punkte
Nimm Dir also die 5 Minuten für 2 Telefonate! Das wird ja kein Beinbruch sein!
UND GANZ WICHTIG!!!!!!!!!!!!!!!!!
Lass Dir Dein Kennzeichen reservieren! Es könnte sonst nach 3-4 Tagen wieder vergeben sein! Es gibt zwar seit 1.3.2007 die Neuerung, daß Fahrzeuge nach 7 Jahren automatisch eine "Ausserbetriebsetzung" erhalten, jedoch behalten diese nicht mehr automatisch ihr Kennzeichen! Das KBA gibt diese innerhalb kürzester Zeit (die 3-4 Tage) wieder frei! Es muss dann nicht weg sein, aber es kann!
|
|
|
|
_________________
|
|
 |
    |
 Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Scotty, Mo 02 Jun, 2008 14:21 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung. |
Lodda
Schattenparker


Alter: 47
Anmeldungsdatum: 03.03.2008
Beiträge: 614
Wohnort: Altmark

Motorrad: SevenFifty

|
|
Doppelkarte in dem Sinne gab es von unserer Versicherung nicht mehr, Gibt jetzt bloss noch nen Brief/Schriftstück mit der Versicherungsbestätigung.
Kosten für An und Abmelden, neues Kenzeichen, Laufereien usw. mal gegen Steuer und Versicherungsersparnis Aufrechnen, kommt halt drauf an wie lange sie vorraussichtlich ausser Betrieb bleiben wird.
|
|
|
|
_________________ Gruß Lothar
|
|
 |
   |
 Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Lodda, Di 03 Jun, 2008 15:52 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung. |
Scotty
Schrauberlehrling


Alter: 35
Anmeldungsdatum: 16.04.2008
Beiträge: 1391
2004 Suzuki GSX-R 1000 Turbo
Motorrad: GSXR 1000 K4

|
|
@lodda: daß es die doppelkarte so nicht mehr gibt, ist mir bewusst! deshalb hab ich den begriff ja auch in anführungsstriche gesetzt! der text ist teils schon schwer genug zu lesen (für unwissende)! da muss ich nicht noch für mehr durcheinander sorgen!
|
|
|
|
_________________
|
|
 |
    |
 Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Scotty, Di 03 Jun, 2008 17:27 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung. |
Kleiner Onkel
Asphaltcowboy


Alter: 27
Anmeldungsdatum: 18.04.2007
Beiträge: 425
Wohnort: Hannover
1995 Kawasaki ZXR 750 L
Motorrad: ZXR 750 L

|
|
man darf auch mit abgelaufenem tüv zur tüvprüfung fahren, wenn
das motorrad abgemeldet ist musst du ja eh deiner versicherung bescheid sagen, dabei kannst du dir dann die benötigte doppelkarte aushändigen/schicken lassen
|
|
|
|
_________________ Gas ist RECHTS ! ! !
und nur die Besten...
Merke:
Landstraße => Sport- oder Tourenreifen
Rennstrecke => Rennreifen
Gruß Ronny
|
|
 |
    |
 Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Kleiner Onkel, Do 05 Jun, 2008 11:59 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung. |
Steffen-md
Fahrschüler


Alter: 28
Anmeldungsdatum: 06.04.2007
Beiträge: 34
Wohnort: Magdeburg / Donauwörth
Motorrad: Yamaha XJ 600S

|
|
Wie kommt ihr auf 7 Jahre?
Bei einer endgültigen Stilllegung wird ein Fahrzeug komplett aus dem Verkehr gezogen und verschrottet/verwertet.
Von einer vorübergehenden Stilllegung spricht man, wenn ein Fahrzeug zeitlich befristet für maximal 18 Monate abgemeldet werden soll. Nach Ablauf von 18 Monaten seit einer vorübergehenden Stilllegung gilt das Fahrzeug als endgültig aus dem Verkehr gezogen und die Betriebserlaubnis erlischt. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich.
|
|
|
|
_________________ MfG
Steffen
|
|
 |
    |
 Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Steffen-md, Sa 07 Jun, 2008 09:13 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung. |
Exrandauer
MotoGP Experte 2011


Alter: 45
Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 1968
Wohnort: Grünewalde (Zentrale von Schönebeck)
2003 Kawasaki Z 1000
Motorrad: Kawasaki Z1000

|
|
|
_________________ Es ist eagl, in wlehcer Rienhnelfoge die Bcuhtsbaen in eniem Wrot sethen, das enizg wcihitge dbaei ist, dsas der estre und lzete Bcuhtsbae am rcihgiten Paltz snid. Der Rset knan ttolaer Bölsdinn sien, und man knan es torztedm onhe Porbelme lseen
Mario Richter
|
|
 |
      |
 Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Exrandauer, Sa 07 Jun, 2008 09:42 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung. |
Scotty
Schrauberlehrling


Alter: 35
Anmeldungsdatum: 16.04.2008
Beiträge: 1391
2004 Suzuki GSX-R 1000 Turbo
Motorrad: GSXR 1000 K4

|
|
| Steffen-md hat folgendes geschrieben:
|
Wie kommt ihr auf 7 Jahre?
Bei einer endgültigen Stilllegung wird ein Fahrzeug komplett aus dem Verkehr gezogen und verschrottet/verwertet.
Von einer vorübergehenden Stilllegung spricht man, wenn ein Fahrzeug zeitlich befristet für maximal 18 Monate abgemeldet werden soll. Nach Ablauf von 18 Monaten seit einer vorübergehenden Stilllegung gilt das Fahrzeug als endgültig aus dem Verkehr gezogen und die Betriebserlaubnis erlischt. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich.
|
was vor 100 jahren war, muss heute nicht immer noch so sein!
|
|
|
|
_________________
|
|
 |
    |
 Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Scotty, Sa 07 Jun, 2008 11:54 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung. |
Maiky72
Bestzeitenfahrer


Alter: 13
Anmeldungsdatum: 25.03.2007
Beiträge: 6797
Wohnort: ********
1998 Kawasaki ZX7R

Motorrad: "Dicke"

|
|
yepp mal öfters nachrichten schauen!!!
|
|
|
|
_________________ ~ TRT ~ Trottel-Racing-Team ~
.....R.I.P. #58 "SuperSic"
....gruß Maiky
|
|
 |
       |
 Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Maiky72, Sa 07 Jun, 2008 17:08 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung. |
rsblade
Speichenputzer


Alter: 44
Anmeldungsdatum: 05.09.2007
Beiträge: 127
Wohnort: BK
2008 Honda CBR1000RR SC59
Motorrad: BMW R1200GS Adventure

|
|
| und der neuste schrei ist , wenn du dein kz behalten willst kostet das 2,50 eur im monat für max. 6 monate und im voraus bezahlen , ging mir im winter so
|
|
|
|
_________________ Rüdiger
|
|
 |
     |
 Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von rsblade, Do 03 Jul, 2008 17:28 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung. |
|
|