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Schwarki
Schraubergeselle


Alter: 31
Anmeldungsdatum: 03.10.2008
Beiträge: 1640
Wohnort: Machdeburger City
1984 Simson S50 / S51
Motorrad: IFA Kombinat VEB- u. Jagdwaffenschmiede Ernst Thälmann aus Suhl ''Jagdwaffe Meine Simson S51''

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Hab da mal ne Frage weil ich noch nich genau weiß wo und wie ich mein Kennzeichen verbauen will. Hab da nen Bild im Netz gefunden von ner Simmi und wollt euch mal fragen ob ich das Kennzeichen da auch verbauen darf. Natürlich nur wenn ich da auch ne Kennzeichbeleuchtung mit anbaue. Das is mir schon klar. Kann mir da jemand helfen?
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_________________ Gruß der Schwarki
 
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 Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Schwarki, So 14 Dez, 2008 20:42 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung. |
Bladerunner
Haudegen


Alter: 26
Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 4416
Wohnort: Kamikaze-Schulheim
2002 Honda CBR 900 RR
Motorrad: SC 50

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| weiß ich nicht genau ob man das kennzeichen so seitlich anbauen darf, ich weiß von einem bekannten der eine chopper fährt und sein kennzeichen seitlich angebaut hatte, dass er mal ärger deswegen mit den bullen bekommen hat. deshalb geh ich mal davon aus das es nicht gestattet ist es so anzubauen.
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MAMAPLAZDA !!! Gruß Eric
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Schwarki
Schraubergeselle


Alter: 31
Anmeldungsdatum: 03.10.2008
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Wohnort: Machdeburger City
1984 Simson S50 / S51
Motorrad: IFA Kombinat VEB- u. Jagdwaffenschmiede Ernst Thälmann aus Suhl ''Jagdwaffe Meine Simson S51''

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Hab mich auch grad im Simmi Forum schlau gemacht und da hat mir jemand folgendes geantwortet.
''du musst das so verbauen das du das kennzeichen von hinten in beide richtungen noch von 30° aus komplett sehen/lesen kannst''
Aber was ich dann nich verstehe das z.B. mein Onkel an seiner Harley das Nummernschild auch an der linken Seite dran hat und das durchgeht...
Werd mich mal schlau machen im Netz.
Falls doch jemand noch Ahnung haben sollte deswegen, bitte meldet euch!!!
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_________________ Gruß der Schwarki
 
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Scotty
Schrauberlehrling


Alter: 35
Anmeldungsdatum: 16.04.2008
Beiträge: 1391
2004 Suzuki GSX-R 1000 Turbo
Motorrad: GSXR 1000 K4

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| Schwarkinator hat folgendes geschrieben:
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Hab da mal ne Frage weil ich noch nich genau weiß wo und wie ich mein Kennzeichen verbauen will. Hab da nen Bild im Netz gefunden von ner Simmi und wollt euch mal fragen ob ich das Kennzeichen da auch verbauen darf. Natürlich nur wenn ich da auch ne Kennzeichbeleuchtung mit anbaue. Das is mir schon klar. Kann mir da jemand helfen?
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bin mir nicht sicher, wie sich das genau bei mopeds verhält, aber vielleicht hilft dir ja google und damit das hier weiter!?!?
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lucky-looser
Schrauberlehrling


Alter: 42
Anmeldungsdatum: 03.09.2007
Beiträge: 1446
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Motorrad: GSX-R750 K8

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_________________ Deine Katze liebt Dich auch dann noch, wenn es sonst keiner mehr tut,sonst!!
gruss chris
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Schwarki
Schraubergeselle


Alter: 31
Anmeldungsdatum: 03.10.2008
Beiträge: 1640
Wohnort: Machdeburger City
1984 Simson S50 / S51
Motorrad: IFA Kombinat VEB- u. Jagdwaffenschmiede Ernst Thälmann aus Suhl ''Jagdwaffe Meine Simson S51''

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| lucky-looser hat folgendes geschrieben:
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frag den tüv
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Is natürlich auch ne Möglichkeit. Werd dann mal im Netz suchen was die STVZO dazu sagt.
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_________________ Gruß der Schwarki
 
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Lodda
Schattenparker


Alter: 47
Anmeldungsdatum: 03.03.2008
Beiträge: 614
Wohnort: Altmark

Motorrad: SevenFifty

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schau mal HIER bei Absatz 3.
möglichst heist nicht Muss
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_________________ Gruß Lothar
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daniela77
Asphaltcowboy


Alter: 39
Anmeldungsdatum: 25.03.2007
Beiträge: 519
Wohnort: neuerdings in SBK
2003 Suzuki GSF 600 (Bandit)
Motorrad: 600 Bandit, darkblue & naked und mit mega stimme

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§ 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
*
... Kennzeichen dürfen nicht spiegeln, und sie dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein; sie dürfen auch nicht mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein. ...
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Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49 a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
*
Krafträder brauchen im innerdeutschen Verkehr ein vorderes Kennzeichen nicht zu führen. Wird ein solches Kennzeichen in der Fahrtrichtung angebracht, so kann es der Kotflügelrundung entsprechend gekrümmt sein. Seine Vorderecken sind abzurunden; seine vordere und seine obere Kante müssen wulstartig ausgestaltet sein.
*
Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a der Anlage V auf 20 m, bei Fahrzeugen der Gattungen b, c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m - lesbar macht. Bei Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und maschinell angetriebenen Krankenfahrstühlen, die ein amtliches Kennzeichen führen, ist eine Einrichtung zur Beleuchtung des Kennzeichens zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.
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_________________ ich suche nach dem, der meinen Geist nach Hause bringt...
* vaya con tioz *
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 Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von daniela77, So 14 Dez, 2008 21:43 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung. |
suncruiser
Schattenparker


Alter: 22
Anmeldungsdatum: 18.04.2008
Beiträge: 793
Wohnort: 39288 burg
1984 Yamaha XJ550
Motorrad: 84er yamaha xj550

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das kennzeichen darf neuerdings nicht mehr seitlich verbaut werden. so hab ich das mal gelesen und unser tüffi hat auch gemeckert als er sah das ich mein kennseichen seitlich an die 125er geschraubt hatte....frag mich dann nur warum bei louis seitliche kennzeichenhalter für roller und chopper gibt
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_________________ ich sehe die stvo ehr als eine art empfelung
mfg Robert
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daniela77
Asphaltcowboy


Alter: 39
Anmeldungsdatum: 25.03.2007
Beiträge: 519
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2003 Suzuki GSF 600 (Bandit)
Motorrad: 600 Bandit, darkblue & naked und mit mega stimme

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| ein bekannter von mir hat erst im herbst ne chopper mit seitlichem kennzeichen zugelassen - ohne probleme - allles sehr dehrnbar - dann doch lieber den tüv fragen
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_________________ ich suche nach dem, der meinen Geist nach Hause bringt...
* vaya con tioz *
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Schwarki
Schraubergeselle


Alter: 31
Anmeldungsdatum: 03.10.2008
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Motorrad: IFA Kombinat VEB- u. Jagdwaffenschmiede Ernst Thälmann aus Suhl ''Jagdwaffe Meine Simson S51''

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| daniela77 hat folgendes geschrieben:
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§ 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
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... Kennzeichen dürfen nicht spiegeln, und sie dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein; sie dürfen auch nicht mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein. ...
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Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49 a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
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Krafträder brauchen im innerdeutschen Verkehr ein vorderes Kennzeichen nicht zu führen. Wird ein solches Kennzeichen in der Fahrtrichtung angebracht, so kann es der Kotflügelrundung entsprechend gekrümmt sein. Seine Vorderecken sind abzurunden; seine vordere und seine obere Kante müssen wulstartig ausgestaltet sein.
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Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a der Anlage V auf 20 m, bei Fahrzeugen der Gattungen b, c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m - lesbar macht. Bei Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und maschinell angetriebenen Krankenfahrstühlen, die ein amtliches Kennzeichen führen, ist eine Einrichtung zur Beleuchtung des Kennzeichens zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.
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Dank dir! So oder so ungefähr hab ich es eben auch gefunden im Netz. Schöne Schei...e!!! Na ja was solls, muss ich mir halt was neues schönes für mein Moped einfallen lassen. Trotzdem vielen Dank!!!
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_________________ Gruß der Schwarki
 
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 Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Schwarki, So 14 Dez, 2008 21:50 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung. |
Schwarki
Schraubergeselle


Alter: 31
Anmeldungsdatum: 03.10.2008
Beiträge: 1640
Wohnort: Machdeburger City
1984 Simson S50 / S51
Motorrad: IFA Kombinat VEB- u. Jagdwaffenschmiede Ernst Thälmann aus Suhl ''Jagdwaffe Meine Simson S51''

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| Ich denke da sich morgen mal meinen TÜV'er anrufe und da mal nachfragen werde und dann dann kann ich euch ja mal Bescheid geben was der liebe Mann von der DEKRA gesagt hat.
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_________________ Gruß der Schwarki
 
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 Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Schwarki, So 14 Dez, 2008 21:52 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung. |
Lodda
Schattenparker


Alter: 47
Anmeldungsdatum: 03.03.2008
Beiträge: 614
Wohnort: Altmark

Motorrad: SevenFifty

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| schau dir mal hier die § 10 und 27 an, du brauchst doch bestimmt ein Versicherungskennzeichen und kein KFZ Kennzeichen.
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_________________ Gruß Lothar
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 Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Lodda, So 14 Dez, 2008 22:04 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung. |
Schwarki
Schraubergeselle


Alter: 31
Anmeldungsdatum: 03.10.2008
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Wohnort: Machdeburger City
1984 Simson S50 / S51
Motorrad: IFA Kombinat VEB- u. Jagdwaffenschmiede Ernst Thälmann aus Suhl ''Jagdwaffe Meine Simson S51''

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Na klar brauch ich bloß nen Versicherungskennzeichen und den § 10 und 27 hab ich vorhin auch schon gefunden. Hat sich also erledigt das ich das Kennzeichen seitlich anbauen darf.
Schade!!! Hatte mir schon nen paar Ideen bereit gelegt. Egal. Find ich halt was neues.
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_________________ Gruß der Schwarki
 
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 Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Schwarki, So 14 Dez, 2008 22:10 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung. |
tjHZ
Schrauberlehrling


Alter: 26
Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 1333
Wohnort: Dresden
2003 Yamaha YZF-R6
Motorrad: Yamaha R6 600 ccm (rj05)

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hey das is ne simmi, mach dir jetzt wegen dem nummernschild net son kopf und ich glaube das is bei deinen wenigen fahrten, das letzte ist was sie beanstanden und dir deswegen deine simmi still legen
also nen kumpel hatte das kennzeichen auch so mal dran und hat sich ne wer beschwert und ich hatte selber bei fast alle schildern die schwarze ( grüne oder blaue ) umrahmung vom kennzeichen abgewischt und es hat sich nie ein polizist drum geschert, hauptsache man hat sein schein dabei und jut war es
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_________________ du Hornochse, wenn Dein Fahrrad wirklich 6,7 Liter verbraucht haben Sie dich beim Kauf wirklich beschissen, meins verbraucht grade mal 4 Liter
also im diesem sinne
mfg der torsten ( immer schön ohne H schreiben *g* )
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 Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von tjHZ, So 14 Dez, 2008 22:14 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung. |
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