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Schwarki
Schraubergeselle
Schraubergeselle


Alter: 31
Anmeldungsdatum: 03.10.2008
Beiträge: 1640
Wohnort: Machdeburger City

1984 Simson S50 / S51

Motorrad: IFA Kombinat VEB- u. Jagdwaffenschmiede Ernst Thälmann aus Suhl ''Jagdwaffe Meine Simson S51''
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BeitragVerfasst: So 14 Dez, 2008 20:42  Titel:  Nummernschild Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hab da mal ne Frage weil ich noch nich genau weiß wo und wie ich mein Kennzeichen verbauen will. Hab da nen Bild im Netz gefunden von ner Simmi und wollt euch mal fragen ob ich das Kennzeichen da auch verbauen darf. Natürlich nur wenn ich da auch ne Kennzeichbeleuchtung mit anbaue. Das is mir schon klar. Kann mir da jemand helfen?

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Gruß der SchwarkiImage
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Krebs Geschlecht:Männlich Affe OfflinePersönliche Galerie von Schwarki Benutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenICQ-Nummer
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Bladerunner
Haudegen
Haudegen


Alter: 26
Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 4416
Wohnort: Kamikaze-Schulheim

2002 Honda CBR 900 RR

Motorrad: SC 50
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BeitragVerfasst: So 14 Dez, 2008 21:20  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

weiß ich nicht genau ob man das kennzeichen so seitlich anbauen darf, ich weiß von einem bekannten der eine chopper fährt und sein kennzeichen seitlich angebaut hatte, dass er mal ärger deswegen mit den bullen bekommen hat. deshalb geh ich mal davon aus das es nicht gestattet ist es so anzubauen.

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MAMAPLAZDA Very Happy !!! Gruß Eric

Schütze Geschlecht:Männlich Büffel OfflinePersönliche Galerie von Bladerunner Benutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
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Schwarki
Schraubergeselle
Schraubergeselle


Alter: 31
Anmeldungsdatum: 03.10.2008
Beiträge: 1640
Wohnort: Machdeburger City

1984 Simson S50 / S51

Motorrad: IFA Kombinat VEB- u. Jagdwaffenschmiede Ernst Thälmann aus Suhl ''Jagdwaffe Meine Simson S51''
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BeitragVerfasst: So 14 Dez, 2008 21:25  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Hab mich auch grad im Simmi Forum schlau gemacht und da hat mir jemand folgendes geantwortet.

''du musst das so verbauen das du das kennzeichen von hinten in beide richtungen noch von 30° aus komplett sehen/lesen kannst''

Aber was ich dann nich verstehe das z.B. mein Onkel an seiner Harley das Nummernschild auch an der linken Seite dran hat und das durchgeht... Blink

Werd mich mal schlau machen im Netz.
Falls doch jemand noch Ahnung haben sollte deswegen, bitte meldet euch!!!

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Krebs Geschlecht:Männlich Affe OfflinePersönliche Galerie von Schwarki Benutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenICQ-Nummer
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Scotty
Schrauberlehrling
Schrauberlehrling


Alter: 35
Anmeldungsdatum: 16.04.2008
Beiträge: 1391


2004 Suzuki GSX-R 1000 Turbo

Motorrad: GSXR 1000 K4
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BeitragVerfasst: So 14 Dez, 2008 21:27  Titel:  Re: Nummernschild Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Schwarkinator hat folgendes geschrieben:
Hab da mal ne Frage weil ich noch nich genau weiß wo und wie ich mein Kennzeichen verbauen will. Hab da nen Bild im Netz gefunden von ner Simmi und wollt euch mal fragen ob ich das Kennzeichen da auch verbauen darf. Natürlich nur wenn ich da auch ne Kennzeichbeleuchtung mit anbaue. Das is mir schon klar. Kann mir da jemand helfen?

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bin mir nicht sicher, wie sich das genau bei mopeds verhält, aber vielleicht hilft dir ja google und damit das hier weiter!?!?

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Widder Geschlecht:Männlich Schlange OfflinePersönliche Galerie von Scotty Benutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
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lucky-looser
Schrauberlehrling
Schrauberlehrling


Alter: 42
Anmeldungsdatum: 03.09.2007
Beiträge: 1446
Wohnort: Magdeburg

2008 Suzuki GSX-R 750

Motorrad: GSX-R750 K8
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BeitragVerfasst: So 14 Dez, 2008 21:32  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

frag den tüv

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Deine Katze liebt Dich auch dann noch, wenn es sonst keiner mehr tut,sonst!!
gruss chris

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Jungfrau Geschlecht:Männlich Hahn VerstecktPersönliche Galerie von lucky-looser Benutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail sendenMSN Messenger
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Schwarki
Schraubergeselle
Schraubergeselle


Alter: 31
Anmeldungsdatum: 03.10.2008
Beiträge: 1640
Wohnort: Machdeburger City

1984 Simson S50 / S51

Motorrad: IFA Kombinat VEB- u. Jagdwaffenschmiede Ernst Thälmann aus Suhl ''Jagdwaffe Meine Simson S51''
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BeitragVerfasst: So 14 Dez, 2008 21:34  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

lucky-looser hat folgendes geschrieben:
frag den tüv


Is natürlich auch ne Möglichkeit. Werd dann mal im Netz suchen was die STVZO dazu sagt.

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Gruß der SchwarkiImage
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Krebs Geschlecht:Männlich Affe OfflinePersönliche Galerie von Schwarki Benutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenICQ-Nummer
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Lodda
Schattenparker
Schattenparker


Alter: 47
Anmeldungsdatum: 03.03.2008
Beiträge: 614
Wohnort: Altmark



Motorrad: SevenFifty
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BeitragVerfasst: So 14 Dez, 2008 21:40  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

schau mal HIER bei Absatz 3.

möglichst heist nicht Muss Wink

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Gruß Lothar

Waage Geschlecht:Männlich Drache OfflinePersönliche Galerie von Lodda Benutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
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daniela77
Asphaltcowboy
Asphaltcowboy


Alter: 39
Anmeldungsdatum: 25.03.2007
Beiträge: 519
Wohnort: neuerdings in SBK

2003 Suzuki GSF 600 (Bandit)

Motorrad: 600 Bandit, darkblue & naked und mit mega stimme
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BeitragVerfasst: So 14 Dez, 2008 21:43  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

§ 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen

*

... Kennzeichen dürfen nicht spiegeln, und sie dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein; sie dürfen auch nicht mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein. ...
*

Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49 a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
*

Krafträder brauchen im innerdeutschen Verkehr ein vorderes Kennzeichen nicht zu führen. Wird ein solches Kennzeichen in der Fahrtrichtung angebracht, so kann es der Kotflügelrundung entsprechend gekrümmt sein. Seine Vorderecken sind abzurunden; seine vordere und seine obere Kante müssen wulstartig ausgestaltet sein.
*

Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a der Anlage V auf 20 m, bei Fahrzeugen der Gattungen b, c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m - lesbar macht. Bei Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und maschinell angetriebenen Krankenfahrstühlen, die ein amtliches Kennzeichen führen, ist eine Einrichtung zur Beleuchtung des Kennzeichens zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.

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ich suche nach dem, der meinen Geist nach Hause bringt...
* vaya con tioz *

Krebs Geschlecht:Weiblich Ratte OfflinePersönliche Galerie von daniela77 Benutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen
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suncruiser
Schattenparker
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Alter: 22
Anmeldungsdatum: 18.04.2008
Beiträge: 793
Wohnort: 39288 burg

1984 Yamaha XJ550

Motorrad: 84er yamaha xj550
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BeitragVerfasst: So 14 Dez, 2008 21:43  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

das kennzeichen darf neuerdings nicht mehr seitlich verbaut werden. so hab ich das mal gelesen und unser tüffi hat auch gemeckert als er sah das ich mein kennseichen seitlich an die 125er geschraubt hatte....frag mich dann nur warum bei louis seitliche kennzeichenhalter für roller und chopper gibt Rolling Eyes

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ich sehe die stvo ehr als eine art empfelung

mfg Robert

Fische Geschlecht:Männlich Pferd OfflinePersönliche Galerie von suncruiser Benutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenE-Mail sendenICQ-Nummer
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daniela77
Asphaltcowboy
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Alter: 39
Anmeldungsdatum: 25.03.2007
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2003 Suzuki GSF 600 (Bandit)

Motorrad: 600 Bandit, darkblue & naked und mit mega stimme
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BeitragVerfasst: So 14 Dez, 2008 21:50  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

ein bekannter von mir hat erst im herbst ne chopper mit seitlichem kennzeichen zugelassen - ohne probleme - allles sehr dehrnbar - dann doch lieber den tüv fragen

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Krebs Geschlecht:Weiblich Ratte OfflinePersönliche Galerie von daniela77 Benutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenWebsite dieses Benutzers besuchen
Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von daniela77, So 14 Dez, 2008 21:50 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Schwarki
Schraubergeselle
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1984 Simson S50 / S51

Motorrad: IFA Kombinat VEB- u. Jagdwaffenschmiede Ernst Thälmann aus Suhl ''Jagdwaffe Meine Simson S51''
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BeitragVerfasst: So 14 Dez, 2008 21:50  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

daniela77 hat folgendes geschrieben:
§ 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen

*

... Kennzeichen dürfen nicht spiegeln, und sie dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein; sie dürfen auch nicht mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein. ...
*

Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49 a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
*

Krafträder brauchen im innerdeutschen Verkehr ein vorderes Kennzeichen nicht zu führen. Wird ein solches Kennzeichen in der Fahrtrichtung angebracht, so kann es der Kotflügelrundung entsprechend gekrümmt sein. Seine Vorderecken sind abzurunden; seine vordere und seine obere Kante müssen wulstartig ausgestaltet sein.
*

Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a der Anlage V auf 20 m, bei Fahrzeugen der Gattungen b, c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m - lesbar macht. Bei Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und maschinell angetriebenen Krankenfahrstühlen, die ein amtliches Kennzeichen führen, ist eine Einrichtung zur Beleuchtung des Kennzeichens zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.


Dank dir! So oder so ungefähr hab ich es eben auch gefunden im Netz. Schöne Schei...e!!! Na ja was solls, muss ich mir halt was neues schönes für mein Moped einfallen lassen. Trotzdem vielen Dank!!!

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Krebs Geschlecht:Männlich Affe OfflinePersönliche Galerie von Schwarki Benutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht sendenICQ-Nummer
Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Schwarki, So 14 Dez, 2008 21:50 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung.
Schwarki
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BeitragVerfasst: So 14 Dez, 2008 21:52  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Ich denke da sich morgen mal meinen TÜV'er anrufe und da mal nachfragen werde und dann dann kann ich euch ja mal Bescheid geben was der liebe Mann von der DEKRA gesagt hat.

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Lodda
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Motorrad: SevenFifty
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BeitragVerfasst: So 14 Dez, 2008 22:04  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

schau dir mal hier die § 10 und 27 an, du brauchst doch bestimmt ein Versicherungskennzeichen und kein KFZ Kennzeichen.

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Gruß Lothar

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BeitragVerfasst: So 14 Dez, 2008 22:10  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

Na klar brauch ich bloß nen Versicherungskennzeichen und den § 10 und 27 hab ich vorhin auch schon gefunden. Hat sich also erledigt das ich das Kennzeichen seitlich anbauen darf.

Neutral

Schade!!! Hatte mir schon nen paar Ideen bereit gelegt. Egal. Find ich halt was neues.

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tjHZ
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Schrauberlehrling


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Beiträge: 1333
Wohnort: Dresden

2003 Yamaha YZF-R6

Motorrad: Yamaha R6 600 ccm (rj05)
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BeitragVerfasst: So 14 Dez, 2008 22:14  Titel:  (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach untenNach oben

hey das is ne simmi, mach dir jetzt wegen dem nummernschild net son kopf und ich glaube das is bei deinen wenigen fahrten, das letzte ist was sie beanstanden und dir deswegen deine simmi still legen Mr. Green

also nen kumpel hatte das kennzeichen auch so mal dran und hat sich ne wer beschwert und ich hatte selber bei fast alle schildern die schwarze ( grüne oder blaue ) umrahmung vom kennzeichen abgewischt und es hat sich nie ein polizist drum geschert, hauptsache man hat sein schein dabei und jut war es Wink

_________________
du Hornochse, wenn Dein Fahrrad wirklich 6,7 Liter verbraucht haben Sie dich beim Kauf wirklich beschissen, meins verbraucht grade mal 4 Liter

also im diesem sinne Wink

mfg der torsten ( immer schön ohne H schreiben *g* )

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