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hendrik_aus_e
Schrauberlehrling


Alter: 20
Anmeldungsdatum: 26.03.2007
Beiträge: 1363
Wohnort: Etingen
2006 MV Agusta F4 1000 Senna
Motorrad: MV Agusta

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_________________ 05.06.2010 Motorradausstellung und Motorradausfahrt Etingen
siehe Link: www.Hendrik-aus-e.de
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 Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von hendrik_aus_e, Di 03 März, 2009 19:12 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung. |
kontrast
Schattenparker


Alter: 13
Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 703
Motorrad: yamaha

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ja...
der zettel sagt den beamten das dieser topf auch für dein motorrad zugelassen ist.
könntest ja sonst auch die abe mini töpfe der neueren r6 dran bauen.
da steht ja schließlich auch eine nummer drauf
ob in der praxis der zettel verlangt wird steht auf einem anderen blatt...
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_________________ mfg ronny
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izo
Warmfahrer


Alter: 31
Anmeldungsdatum: 24.10.2008
Beiträge: 288
Wohnort: Magdeburg
Motorrad: Suzuki GSX-R 1000 K7

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also ich sehe das anders.
ne eg-typengenehmigung und ne ABE sind zwei verschiedene sachen,
europäisches recht und nationales recht.
ein teil mit ner ABE hat irgendwo ne KBA***** nummer und da must du die ABE mitführen oder ggf. das teil eintragen lassen.
ein teil mit eg-typengenehmigung hat ne e-nummer irgendwo stehen und die alleine reicht als nachweis der zulässigkeit aus. den/die zettel dabei zeigen zwar den verwendungsbereich und wies verbaut sein muss, sie müssen aber nicht mitgeführt werden.
wenn der auspuff also ordentlich passt und nicht brüllt wie sau fällt das keinem auf, selbst wenn er eigentlich für ein anderes motorrad gedacht ist. aber erlaubt isses dann natürlich nich
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_________________ MfG, Ingo
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kontrast
Schattenparker


Alter: 13
Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 703
Motorrad: yamaha

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also hier wird der zettel verlangt.
weil die ohne eben nicht nachvollziehen können ob er da dran gehört oder nicht.
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_________________ mfg ronny
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Maiky72
Bestzeitenfahrer


Alter: 13
Anmeldungsdatum: 25.03.2007
Beiträge: 6798
Wohnort: ********
1998 Kawasaki ZX7R

Motorrad: "Dicke"

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hm den zettel hat bei mir noch keiner verlangt!!!
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_________________ ~ TRT ~ Trottel-Racing-Team ~
.....R.I.P. #58 "SuperSic"
....gruß Maiky
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kontrast
Schattenparker


Alter: 13
Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 703
Motorrad: yamaha

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| izo hat folgendes geschrieben:
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ein teil mit eg-typengenehmigung hat ne e-nummer irgendwo stehen und die alleine reicht als nachweis der zulässigkeit aus. den/die zettel dabei zeigen zwar den verwendungsbereich und wies verbaut sein muss, sie müssen aber nicht mitgeführt werden.
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die eg-typengenemigung erlaubt aber nicht das du alles kreuz und quer überall dran bauen darfst wie du lustig bist
genau deswegen gibt es entsprechende zettel dazu und diese sollte man auf verlangen auch zeigen können.
du sagst ja selbst das es duch irgendeine eg-typengenehmigung noch lange nicht erlaubt sein muß.
und das der zettel in der praxis vielleicht nicht überall verlangt wird hab ich ja geschrieben.
das die es hier plötzlich so genau wissen wollen ärgert mich ja auch.
man weiß nur leider nie an was für einen man kommt.
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_________________ mfg ronny
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 Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von kontrast, Di 03 März, 2009 23:26 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung. |
Gunnar
Fahrschüler


Alter: 26
Anmeldungsdatum: 26.03.2007
Beiträge: 66
Wohnort: Augschburg
Motorrad: Kawasaki

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http://fechter.de/faq/content_page.php
7. Frage von oben
Ich benötige eine EG/BE für eine SHARK, HURRIC bzw. FALCON Auspuffanlage aus Ihrem Hause.
Die EG/BE Betriebserlaubnis ist in Form der „ e3 Nr. XXXXX „ auf den EG/BE- Schalldämpfern (laut Kennzeichnungspflicht der EU-Gesetzgebung) eingraviert. Daher benötigen Sie keine weiteren Papiere die Sie mit sich führen müssten.
Die freundlichen Helfer, die trotz E-Nr. irgendeinen Zettel verlangen, sind wahrscheinlich auch die, die hilflose Endtöpfe mit Zollstöcken penetrieren...
(ist mir aber auch beides noch nicht passiert)
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_________________ Vaya con dios, amigo. Der Weg ist das Ziel.
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 Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Gunnar, Mi 04 März, 2009 00:59 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung. |
nilz
Schattenparker


Alter: 29
Anmeldungsdatum: 06.07.2008
Beiträge: 695
Wohnort: Haldensleben
Motorrad: ZX-7r / GSXR750 Y

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in meiner bos-abe steht auch, dass ich keine zettellage mitführen muss, aber diese auf verlangen nachreichen können muss...
hab den wisch sicherheitzhalber dabei, fall mal wieder nen spinner der rennleitung meint gott spielen zu müssen...
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_________________ ~ TRT ~ -> TrottelRacingTeam...
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Maiky72
Bestzeitenfahrer


Alter: 13
Anmeldungsdatum: 25.03.2007
Beiträge: 6798
Wohnort: ********
1998 Kawasaki ZX7R

Motorrad: "Dicke"

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he nilz kannste mir mal ne kopie machen....hab keine zettel für meinen!!!
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....gruß Maiky
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 Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Maiky72, Mi 04 März, 2009 11:58 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung. |
nilz
Schattenparker


Alter: 29
Anmeldungsdatum: 06.07.2008
Beiträge: 695
Wohnort: Haldensleben
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mach´sch...
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 Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von nilz, Mi 04 März, 2009 17:12 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung. |
Gast

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Die E-Nummer ist doch für DAS Moped zertifiziert,zu der es gehört oder ?
Also wenn ich mir einen ESD von XXX kaufe und der an einer Honda,Kawasaki,Yamaha......passt,was in meisten Fällen zutrifft,darf ich diesen nicht fahren.Wenn ich einen ESD kaufe,welcher zu meinem Moped passt,(da greift die E-Nummer) können keine Schwierigkeiten entstehen.
Die E-oder EG Nummer ist für jedes Fahrzeug im KBA gespeichert.
Es brauchen also KEINE zusätzlichen Papiere mitgeführt werden.
Im Falle eines Falles ist der Ankläger Beweispflichtig !
D.h. Die Polizei muss nachweisen,dass der ESD nicht zum Moped gehört.
Schöne Grüße...Thommy
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 Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Gast, Mi 04 März, 2009 19:45 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung. |
nilz
Schattenparker


Alter: 29
Anmeldungsdatum: 06.07.2008
Beiträge: 695
Wohnort: Haldensleben
Motorrad: ZX-7r / GSXR750 Y

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schön und gut...
in der realität sieht dass dann so aus, dass du erstmal rennereien hast, obwohl im recht...
also den wisch mitnehmen, und wenn er nicht passt, passend machen^^
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_________________ ~ TRT ~ -> TrottelRacingTeam...
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 Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von nilz, Mi 04 März, 2009 20:15 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung. |
Gast

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Hey nilz,
würd ich nicht so sehen.Früher war es so,dass die Kameraden der mittlerweile blau oder grünen Fraktion Dein Moped wegnehmen durften.
Dieses ist glücklicherweise mittlerweile vom EU Gerichtshof untersagt worden.Wie gesagt,die Beweispflicht liegt nach der neusten Rechtsprechung beim Ankläger....also der Polizei.
Hast Du einen ESD für Dein Moped mit entsprechendem E-Prüfzeichen
kann Dir nix - aboslut nix passieren.Brauchst auch keine Unterlagen !!!
Ausgenommen - DB Eater ausgebaut.
Schöne Grüße...Thommy
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 Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Gast, Mi 04 März, 2009 20:40 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung. |
kontrast
Schattenparker


Alter: 13
Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 703
Motorrad: yamaha

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wenn du eine auspuff von einem anderen motorrad an dein moped baust ist er trotz abe nicht zugelassen und somit nicht legal.
wenn die dir das beweisen wollen müssen sie das beiweismittel auspuff/motorrad beschlagnahmen.
willst du das?
abe muß auf verlangen vorzeigbar sein weil der zettel bestandteil der urkunde ist.
wenn du nicht extra rennerein haben willst dann hast das einfach dabei und fertig.
wer sowas nicht hat bekommt 75euro und 3 punkte.
da könnt ich ja meinen kurzen bos stummel von der r6 auch an eine r1 bauen ohne das jemand was könnte. ist ja schließlich eine nummer drin
irgendwelche zettel passend machen würd ich lassen weil das ist urkundenfälschung. genauso wie falsche nummern in denn auspuff kratzen. dann lieber gleich ohne abe fahren...
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_________________ mfg ronny
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 Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von kontrast, Mi 04 März, 2009 20:50 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung. |
nilz
Schattenparker


Alter: 29
Anmeldungsdatum: 06.07.2008
Beiträge: 695
Wohnort: Haldensleben
Motorrad: ZX-7r / GSXR750 Y

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schon richtig....
aber es gibt immerwieder jene welche, die´s besser wissen und bezweifeln das alles rechtens ist... da hat man vor ort schlechte karten...
also lieber den wisch mitnehmen, wobei das auch tünnef is, den baut jeder mit paint so gut um, dass es nicht zu erkennen ist...
können doe jungs des nu eigentlich vor ort schon festellen, ob der pott zugehörig is, oder nich???
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_________________ ~ TRT ~ -> TrottelRacingTeam...
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 Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von nilz, Mi 04 März, 2009 20:50 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung. |
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