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47elf
Schrauberlehrling


Alter: 46
Anmeldungsdatum: 03.04.2007
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Normalerweise darf man in Deutschland wohl mit Gespannen mit einer maximalen Gesamtlänge von 18 Metern fahren.
http://www.kfzticker.de/wissen/auto-mit-anhaenger-vorschriften-fuer-gespanne/
Blöderweise ist der Achter vom Ruderverein 17 Meter lang und ein 1 Meter kurzes Zugfahrzeug kenn ich nicht; sogar ne Vmax ist länger
Weiß einer von euch, wo und wie man eine Ausnahmegenehmigung zum Bootstransport für überlange Gespanne beantragen kann
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lHzG Klaus
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Scotty
Schrauberlehrling


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Anmeldungsdatum: 16.04.2008
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wende dich diesbezüglich einfach mal an nen anderen verein, wie die das machen. möglich wäre, daß es da wieder ne sonderregelung gibt. ansonsten würd ich den gang zur straßenverkehsbehörde empfehlen! dies wird der einfachste und sicherste weg sein.
wenn man vom transport mit lkw ausgeht, müsste man folgendermaßen verfahren:
1. eine ausnahmegenehmigung nach § 46 stvzo, für ladungen mit überlänge
2. ggf. eine ausnahmegenehmigung nach § 29 falls die fahrzeugkombination die zulässige gesamtlänge überschreitet.
eine gen. nach § 29 zieht dann zwangsläufig auch eine gen. nach § 70 nach sich!
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47elf
Schrauberlehrling


Alter: 46
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| Danke für den Tip, ich werd dann mal die Straßenverkehsbehörde besuchen.
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Schrauberlehrling


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Danke für die Tips, die Lösung war denn doch ganz einfach
Ist Zugfahrzeug + Trailer über 16,5m und einschließlich Ladung über 18,75m braucht man:
* für jede Fahrt eine Ausnahmegenehmigung nach §§ 44, 46 und 47 der STVO inkl. Angabe der konkreten Fahrtstrecke.
Ist Zugfahrzeug + Trailer kürzer als 16,5m; aber einschließlich Ladung werden 18,75m überschritten, kann man:
* für 25€ eine Einzelgenehmigung für jede Fahrt beantragen ODER
* für 100€ eine Jahresgenehmigung beantragen bzw. für ein paar Euro mehr gibt es auch eine Genehmigung für 3 Jahre.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Den Antrag kann man hier stellen:
http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=11284
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Scotty
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wieder was dazu gelernt!
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