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ville
Warmfahrer


Alter: 35
Anmeldungsdatum: 11.04.2010
Beiträge: 260
Motorrad: Honda Deauville

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Stimmt M+S sagt garnichts aus.
Beim Toyota Rave 4 z.B.sind die ersten Reifen darauf steht M+S.Diese sind aber eindeutig als Sommerreifen deklariert.
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_________________ Lieber Biker merk dir das,
Fahr auf dem Weg und nicht im Gras!
Damit man leicht und ohne Müh'
Dich unterscheiden kann vom Vieh.
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 Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von ville, Mo 29 Nov, 2010 22:16 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung. |
Lodda
Schattenparker


Alter: 47
Anmeldungsdatum: 03.03.2008
Beiträge: 614
Wohnort: Altmark

Motorrad: SevenFifty

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| jepp, um den gings in diesem Fernseh Beitrag.
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_________________ Gruß Lothar
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 Die Betreiber und Moderatoren des Bikerforums Sachsen-Anhalt distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Lodda, Mo 29 Nov, 2010 22:33 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung. |
Olaschir
Schattenparker


Alter: 33
Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 707
Wohnort: Braunschweig

Motorrad: Suzuki GSXR 1000

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Aus der Schweiz:
http://www.astra.admin.ch/themen/nationalstrassen/02693/#sprungmarke0_64
| Zitat:
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Allerdings existieren weltweit keine Anforderungen an die technischen Eigenschaften von Winterreifen. Dasselbe gilt für Sommerreifen. Tatsache ist, dass Reifenhersteller Produkte anbieten, die unterschiedliche Eigenschaften aufweisen und welche sie dann als Sommer-, Sport-, Regen- oder eben als Winterreifen verkaufen.
'Winterreifen' stellen unserer Ansicht die einzig sinnvolle Bereifung für die kalte Jahreszeit dar (im Sinne der oben erwähnten wintertauglichen Bereifung). Eine gesetzliche Vorschrift würde allerdings ein fast unüberschaubares Regelwerk bedeuten:
Wie bereits angesprochen, es fehlen die technischen Anforderungen und Kriterien, welche festlegen, was ein Winterreifen ist. Die Bezeichnung 'M+S' resp. das Symbol der Schneeflocke sind Bezeichnungen von Produkten oder Marketingelemente der Hersteller, welche für eine Verankerung auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe nicht ausreichen.
Die Angebotspalette ist sehr breit. Es gibt Produkte, welche hervorragende Eigenschaften auf salznassen Strassen bieten, andere sind klassische Schneereifen. Es gibt Mischtypen und Ganzjahresreifen. Welcher Reifentyp soll denn nun vorgeschrieben werden? Wenn man sich nur auf schneebedeckten Strassen im Bündner Oberland bewegt, ist wohl ein Reifen mit guten Traktions- und Seitenführungseigenschaften auf Schnee die richtige Wahl, wer tausende von Kilometern auf den salznassen Autobahnen des Mittellandes zurücklegt, wird ein anderes Produkt wählen. Der Regelbedarf zur Beschreibung von zulässigen Reifentypen wäre enorm hoch und kaum verhältnismässig.
Ein behördlich verordneter Winter wäre, gelinde gesagt, ein Schildbürgerstreich. Das Wettergeschehen hält sich nicht an Gesetze und Verordnungen. Ein früher Wintereinbruch ist auch im Mittelland immer möglich, die Autofahrer müssen damit rechnen und Vorkehrungen treffen (wieder: wintertaugliche Bereifung). Notfalls ist, wenn es die Verhältnisse nicht mehr zulassen, das Fahrzeug stehen zu lassen (gilt übrigens auch für mit 'Winterreifen' ausgerüstete Fahrzeuge).
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_________________ .
Olaschir
3 viertel von 4 - das reicht mir - eigentlich...
GSXR1000 K6: _|__ CBR900 SC44:
GSXR 750 K 1: _|_ GSXR750 SRAD:
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Steffen-md
Fahrschüler


Alter: 28
Anmeldungsdatum: 06.04.2007
Beiträge: 34
Wohnort: Magdeburg / Donauwörth
Motorrad: Yamaha XJ 600S

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Ausnahme für Motorräder?
Kontroverse um die Winterreifenpflicht für Motorräder: Ein Biker-Verband will im Text der Verordnung einen juristischen Fehler entdeckt haben, der sie für Zweiräder ungültig macht.
Motorräder sind von der jüngst eingeführten Winterreifenpflicht nicht betroffen. Diese Auffassung vertritt zumindest der Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM) und bezieht sich dabei auf einen Rechtsfehler in der Verordnung.
Zwar schreibt die Neuregelung bei Eis- und Schneeglätte ausdrücklich für alle Kraftfahrzeuge Winterreifen vor, allerdings wird im Text der Verordnung Bezug auf die EU-Richtlinie 92/23/EWG genommen. Diese gilt aber nur für mindestens vierrädrige Fahrzeuge. Nach Einschätzung des BVDM ist die Winterreifenpflicht für Motorräder vor diesem Hintergrund juristisch nicht zu halten.
Zudem gehe die Verordnung an der Praxis vorbei, so der Verband, da es auf dem Markt praktisch keine Winterreifen für Motorräder gebe. Die laut der Verordnung erlaubten Pneus mit M+S-Kennzeichnung seien fast ausschließlich für Enduros und Geländemaschinen zu haben. Fahrer aller anderen Modelle gehen leer aus. Die Winterreifenpflicht komme daher einem Fahrverbot für Motorradfahrer gleich. Das Problem dürfte allerdings nur wenige Biker betreffen, da die meisten ihr Fahrzeug den Winter über stehen lassen.
Quelle
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_________________ MfG
Steffen
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